Bei einer Immobilienfinanzierungen werden in der Regel die Zinsen für einen vereinbarten Zeitraum festgeschrieben. Die häufigsten Zinsbindungsfristen sind 10 bzw. 15 Jahre, aber auch längere Fristen bis hin zur Zinsfestschreibung für die gesamte Laufzeit sind möglich.
Meist verbleibt aber nach Ablauf dieser Frist eine Restschuld und es ist eine Anschlussfinanzierung notwendig. Je früher sie sich darum kümmern, umso eher können sie Angebote in Ruhe prüfen und eine für sie optimale Lösung gestalten.
Auch eine Sonderkündigung nach Paragraph 489 BGB ist unter Umständen möglich und gilt es zu prüfen. Denn bei Zinsbindungsfristen von über 10 Jahren können Darlehensnehmer den Vertrag kostenfrei ganz oder teilweise kündigen, um Sondertilgungen vorzunehmen, aber auch um eine günstigere Vereinbarung mit der finanzierenden Bank oder einem neuen Finanzierer abzuschließen.
Wechselt man den Darlehensgeber spricht man von einer Umschuldung. Dabei kann man, statt einer Verlängerung = Prolongation beim bisherigen Kreditgeber, oft viel Geld sparen.
Läuft die Zinsbindungsfrist ihres Darlehens innerhalb der nächsten 66 Monate aus? Dann können sie sich mit Hilfe eines sog. Forward-Darlehens den aktuellen Zins sichern und die zukünftige Kondition bereits jetzt vereinbaren.
Gern helfen wir Ihnen als unabhängiger Finanzierungsspezialist dabei, die Möglichkeiten zu prüfen. Wir erarbeiten mit Ihnen Ihr individuelles Modell, vergleichen und erstellen entsprechende Zinsangebote.